In den neuen Brandschutzvorschriften nimmt die Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert ein. Wie können Sie als Bauherr für ein Mehrfamilienhaus oder einen Objektbau damit umgehen? Was können, was müssen Sie unternehmen?
Bedienelemente für die Rauch- und Wärmeabzugsanlage in einem typischen Mehrfamilienhaus/Büro
Im Blogbeitrag «Von Feuer und Holz - Die neue Gleichberechtigung im Brandschutz» habe ich geschrieben, wie wichtig die Qualitätssicherung mit der Überarbeitung der Brandschutzvorschriften geworden ist. Was bedeutet das für Sie als Bauherr? Welche Aufgaben kommen auf Sie zu?
Brandschutznorm: Grundlage für Ihre Pflichten als Bauherr
Ihr Projekt muss gemäss Brandschutznorm nicht nur richtig geplant, sondern auch richtig gebaut werden. Daran angebunden ist die Nutzung des Gebäudes. Ein als Hotel geplantes Gebäude dürfen Sie beispielsweise nicht ohne Anpassungen der Brandschutzmassnahmen - neben den betrieblich notwendigen Anpassungen - als Pflegeheim nutzen.
Verantwortung als Bauherr beim Brandschutz: So können Sie vorgehen
1. Beauftragen Sie einen «QS Verantwortlichen Brandschutz»
Als Bauherr müssen Sie für Ihr Projekt einen sogenannten «QS Verantwortlichen Brandschutz» einsetzen. Diese Person übernimmt alle notwendigen Aufgaben, damit Sie am Ende ein den Brandschutzvorschriften entsprechendes Gebäude beziehen können.
Abhängig von der Grösse und Nutzung Ihres Gebäudes können diese Aufgaben durch den Architekten oder Bauleiter wahrgenommen werden. Steigt die Komplexität, muss diese Person eine Zusatzausbildung als Brandschutzfachmann VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) oder gar Brandschutzexperte VKF vorweisen.
Der QS Verantwortliche Brandschutz ist in der Projektphase dafür verantwortlich, dass Ihr Projekt bei der Eingabe zur Baubewilligung bereits den Brandschutzvorschriften entspricht. Diesen Nachweis erbringt er mit einem Brandschutzkonzept. Darin definiert er die Anforderungen und beschreibt die vorgesehenen Massnahmen. Das Konzept dient der Behörde als Grundlage für die Beurteilung.
2. Besprechen Sie das Brandschutzkonzept mit dem Fachmann
Es ist wichtig, dass Sie die Details und Konsequenzen aus dem Brandschutzkonzept kennen und verstehen. Fragen Sie, wenn Formulierungen auf «Fachchinesisch» für Sie nicht klar sind.
Als wichtig empfinde ich auch, dass Sie sich Gedanken machen, ob Sie einen weitergehenden Schutz als denjenigen gemäss Vorschrift wünschen. Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus mit Rauchmeldern, welche an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sind, ausrüsten, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist? Haben Sie ein Unternehmensarchiv, das besonders schützenswert ist? Möchten Sie die Büros oder die Werkstatt mit einer Sprinkleranlage schützen, um im Falle eines Brandes den Betrieb schneller wieder aufnehmen zu können? Ihr QS Verantwortlicher Brandschutz ist Ihre Anlaufstelle für all solche Fragen.
3. Lassen Sie Ihr Gebäude vom QS Verantwortlichen Brandschutz kontrollieren und testen
Während allen Phasen ist der QS Verantwortliche Brandschutz für die Qualitätssicherung zuständig. Er führt die Kontrollen durch und organisiert die integralen Tests der Brandschutzeinrichtungen. Bei diesen werden Brandmeldeanlagen mit Rauchmeldern, Alarmierung und im Brandfall schliessenden Türen etc. auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Im Falle eines Brandes müssen diese Systeme einwandfrei funktionieren, auch wenn sie hoffentlich nie gebraucht werden.
4. Beauftragen Sie den Fachmann mit der Übereinstimmungserklärung
Nach Abschluss aller Arbeiten und vor dem Bezug Ihres Gebäudes wird die Brandschutzbehörde eine Übereinstimmungserklärung von Ihnen als Bauherr verlangen. In dieser bestätigen Sie, dass das Gebäude gemäss den Brandschutzvorschriften und allfälligen Auflagen in der Baubewilligung erstellt wurde. Es ist richtig: Als Laie können Sie dies gar nicht beurteilen. Wie sollen Sie also die Verantwortung dafür übernehmen? Der QS Verantwortliche Brandschutz stellt Ihnen eine entsprechende Übereinstimmungserklärung zu, in welcher die korrekte Ausführung aller Arbeiten, die den Brandschutz betreffen, bestätigt wird. Auf diese Übereinstimmungserklärung können Sie sich beziehen und haben damit Ihre Pflicht wahrgenommen.
5. Im Betrieb: Halten Sie die Augen offen
Auch wenn das Gebäude erstellt und bezogen ist, müssen die Brandschutzvorschriften weiterhin beachtet werden. So ist es zum Beispiel in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern nicht gestattet, Gegenstände zu deponieren. Oft sind das Schuhregale oder Kinderwagen. Nicht nur weil diese brennen könnten, sondern auch, weil sie als Hindernisse die Flucht- und Rettungswegen versperren können.
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