Einige Kantone haben dieses Jahr die Förderbeiträge für Gebäudesanierungen erhöht. Wir erläutern, auf was Sie achten müssen.
---------------------------------------------
Aktualisierung von 2018
Die Zentralschweizer Kantone fördern weiterhin Gebäudesanierungen. Allerdings bezahlen die Kantone Luzern und Schwyz nur noch CHF 40 pro m² wärmegedämmter Fläche. Die übrigen Zentralschweizer Kantone Zug, Uri, Nid- und Obwalden vergüten weiterhin CHF 60 pro m².
---------------------------------------------
Die Fassade ist in die Jahre gekommen, Bewohner klagen über Durchzug und die Heizkostenrechnung steigt seit Jahren. Sie möchten deshalb den Zustand Ihrer Liegenschaft verbessern. Der Zeitpunkt ist günstig: Der Bund und die Kantone fördern die Sanierung von Gebäudehüllen seit 2010 mit «Das Gebäudeprogramm». Die Basis bildet das «Harmonisierte Fördermodell der Kantone» (HFM 2015).
Anfangs Jahr haben einige Kantone, davon alle aus der Zentralschweiz, die Beiträge erhöht. Wichtig ist: Jeder Kanton stellt eigene Kriterien auf. Es kommt also darauf an, wo sich Ihre Liegenschaft befindet.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieeffizienzmassnahmen wie
- die Dämmung von Dächern, Fassaden und Böden gegen Erdreich
- die Nutzung von Abwärme
- die Optimierung der Gebäudetechnik
- der Einsatz erneuerbarer Energien
Das ist Ihr Nutzen
- Mehr Komfort der Bewohner durch angenehmes Raumklima und weniger Zugluft
- Tiefere Kosten weil weniger Energie für Heizen und Warmwasser notwendig ist
- Marktwert der Liegenschaft steigt mit moderner, umweltfreundlicher Gebäudetechnik
- Besseres Erscheinungsbild mit erneuerter Fassade
- Unabhängiger dank erneuerbarer Energiequellen vor Ort
- Imageförderung mit umweltverträglicher Energieversorgung
- Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz durch geringeren CO2-Ausstoss
So gehen Sie vor
- Informieren Sie sich über die Bedingungen und Fördermassnahmen des Kantons, in dem sich Ihre Liegenschaft befindet.
- Eine gute Hilfe bietet Ihnen die Website der «Energie Experten». Mit der Eingabe der Postleitzahl erhalten Sie eine Übersicht aller Förderbeiträge.
- Planen Sie gemeinsam mit Fachkräften eine sinnvolle Sanierung Ihrer Liegenschaft.
- Reichen Sie das Gesuch bei der Bearbeitungsstelle des betroffenen Kantons ein. Dies müssen Sie zwingend vor der Baubeginn erledigen.
Auf der gemeinsamen Kampagnen-Website finden Sie alle Voraussetzungen und Formulare pro Kanton:
Website «Das Gebäudeprogramm»
Beispiele von Sanierungen
Schulhaus und Wohngebäude in Geuensee
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachplaner ebenfalls gerne zur Verfügung.
Kommentare (0)